Einspeisevergütung 2024

solarexpres 2024-03-13 0 comments

Einspeisevergütung 2024: Neuerungen und Chancen

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine finanzielle Vergütung, die geregelt, wie viel Geld man für selbts produzierten Strom aus erneuerbaren Energien erhält, wenn man diesen ins öffentliche Stromnetz einspeist. In Deutschland wurde die Einspeisevergütung im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Höhe verschiedener Vergütungssätze pro Kilowattstunde (kWh) für Solarstrom, Windkraft-, Wasserkraft- und Geothermieanlagen.
Wichtig zu wissen ist, dass der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage die Höhe der Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre festlegt. Seit der Einführung der Einspeisevergütung hat sich diese aufgrund der sogenannten Degression kontinuierlich verringert. Die aktuelle Gesetzesnovelle der Bundesregierung aus dem Jahr 2023 hat jedoch vorübergehend das Absenken der finanziellen Anreize gestoppt.

Warum gibt es die Degression überhaupt?

Die Degression wurde eingeführt, um eine Überförderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu verhindern. Durch die jährliche Absenkung der Einspeisevergütung soll der Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin gefördert werden.
Was hat sich mit der aktuellen EEG-Novelle geändert?
Mit der aktuellen EEG-Novelle wurden Änderungen vorgenommen, um die Inbetriebnahme von PV-Anlagen zu vereinfachen und attraktiver zu gestalten. Eine wichtige Maßnahme war die Abschaffung der EEG-Umlage. Weitere Anpassungen sollen beispielsweise die Aussetzung der Degression bis Februar 2024 ermöglichen.
Entwicklung der Einspeisevergütung zwischen 2012 und 2023
Seit der Einführung der Einspeisevergütung im Jahr 2000 gab es durch kontinuierliche Degression Absenkungen der Vergütungssätze. Mit der EEG-Novelle 2013 und zwischen 2020 und 2022 sanken die Vergütungssätze weiter. Erst mit dem EEG 2023 stiegen die Photovoltaik-Einspeisevergütungen erstmals wieder an.

Wie hoch sind die aktuellen Vergütungssätze für Photovoltaik?

Die aktuelle Photovoltaik-Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (kWh) variiert je nach Anlage und Nutzung. Für Anlagen, die nicht zur Eigenversorgung gedacht sind, gelten höhere Vergütungssätze. Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen Vergütungssätze für PV-Anlagen, die bis 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden:
– Bis 10 kWp: Teileinspeisung: 8,2 Cent pro kWh / Volleinspeisung: 13,0 Cent pro kWh
– 10 bis 40 kWp: Teileinspeisung: 7,1 Cent pro kWh / Volleinspeisung: 10,9 Cent pro kWh
– 40 bis 100 kWp: Teileinspeisung: 5,8 Cent pro kWh / Volleinspeisung: 10,9 Cent pro kWh
Für PV-Anlagen, die ab dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommen werden, gelten möglicherweise andere Vergütungssätze.

Wird die Einspeisevergütung 2024 erhöht?

Ab dem 1. Februar 2024 sollen die Vergütungssätze halbjährlich um je ein Prozent verringert werden. Für Betreiber von Eigenversorgungsanlagen bedeutet dies beispielsweise, dass bis zu einer Leistung von 10 kWp 8,11 Cent pro kWh gezahlt werden. Weitere Reduzierungen sind für die Zukunft geplant.

Was passiert, wenn die Einspeisevergütung ausläuft?

Nach Ablauf der 20-jährigen Einspeisevergütung haben Betreiber von PV-Anlagen die Möglichkeit, weiterhin Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Netzbetreiber müssen den Strom dann abnehmen und eine Anschlussvergütung bezahlen, die sich am aktuellen Börsenpreis für Strom orientiert. Eine Pauschale wird abgezogen, um die Vermarktungskosten der Netzbetreiber zu decken. Die Installation oder Nutzung einer modernen Messtechnik ist Voraussetzung für die Anschlussvergütung.
Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist also ein wichtiger Aspekt für Betreiber von PV-Anlagen und kann sowohl durch gesetzliche Regelungen als auch durch wirtschaftliche Entwicklungen beeinflusst werden.

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